Die Erinnerung an die Fechter, dass die Hauptschule der Freifechter von der Feder am Sankt Veitstag (15. Juni nach dem neuen Kalender) in Prag abzuhalten sei, und dort ebenfalls gemäß kaiserlichem Privileg Meister des Langen Schwertes zu erproben seien. Bemerkenswert ist die Ermahnung besonders an die Adresse der Marxbrüder, die Federfechter kollegial zu respektieren.

Signatur

Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main, Rep. 7 (Ugb 69) No. 21

Ehemals: Ugb 69  No. 24

Transkription

Status: 2nd Draft

Zu wissen sey Allen vnnd Jeden / wes Wierden / Standts oder Ehren
die sein / Insonderheit denen / die sich der Uhralten / loͤblichen vnnd Ritterlichen Kunst deß Fechtens gebrauchen / deroselben nachziehen / oder sonst Jrer gelegenheit nach / darinnen vben.   Demnach die Roͤm:Kay:auch zu Hungarn vnd Behaimb etć. Kuͤn:Matt: ꝛć. Unser Allergnedigister Herr / aus sonderbaren wolerwogenen vrsachen / die gantze Gesellschafft deren / so sich bis anhero Freyfechter von der Feder genent vnd geschriben ha⸗ben / Vntter anderen stattlichen Begnadungen vnd Freyheiten / auch dahin Privilegirt vnd versehen / das Sy Jaͤrlich in der Kuͤniglichen Haubtstadt Prag / ain sonderbare offentliche Haubtschuel / jedesmals den Sontag nach Sancti Viti, newen Kalenders / Es were dann sach / das ermelter Sanct Veyts tag / wie zwar vn⸗terweilen beschicht / zwischen dem Pfingst: vnd Sontag Trinitatis gefiel (auf solchem fall soll die Schuel biß den negsten darnach volgunden Sontag verlegt wer⸗den/) zu dem endt halten sollen vnd mùgen / Auf das darben die Jenigen / so ire darzue bestimbte Proben verrichten / zu Maistern des Langen Schwerdts von der Feder gemacht werden sollen. Wann Sy sich dan zu volge desselben vnter ainander entschlossen / Jm namben deß Allmechtigen diß eingehunde Sechs hundert vnd Achte Jahr / wo anderst nit aus verhengnus des Allmechtigen etwo einfallenden sterbshalber die Schuelen ins gemein nidergelegt vnd eingestelt werden moͤchten / den anfang zu machen / vnd die Erste Schuel obangeregter gestalt zu halten vnnd vollziehen.        Hierauf ersuchen vnd vermahnen Sy alle vnd Jede obbermelte / so dieser loͤblichen Kunst zuegethan vnd verwandt sein / besonders die Marxbruͤder / der gebuͤr nach freundtlich / das Sy der Kunst zu ehren / vnd desto mehrer fort pflantzung deroselben zu baiden tailen / so wohl fur dißmal / als auch in kunfftig / Jedertzeit guetwillig zu solcher Schuel erscheinen / vnd die so sich der Maisterschafft dem Privilegio gemeß / tailhafftig zu machen begeren / Probieren helffen wollen / Inmassen Sy die von der Feder solches biß anhero zu Franckfurdt / auch gern vnd guetwillig gethan haben / vnd nach gelegenheit weitters zu thuen vrboͤtig sein.     Zu mehrer vrkhundt diß mit der Federfechter von Kaiserlicher Mayestatt etć. begab⸗tem Jnsiegel bekrefftigt.  Geben in der Kuͤniglichen Haubtstadt Prag den Zehenden Februarij deß Aintausent sechs hundert vnnd achten Jahrs.

Copyright

Alle Rechte am Text dem Verein “Neue Marxbrüder zu Frankfurt am Main” vorbehalten. Zitation in wissenschaftlichen Publikationen ganz oder teilweise genehmigungsfrei mit Verweis auf die Quelle. Leider erlauben uns die Nutzungsgebühren des Instituts für Stadtgeschichte nicht die Veröffentlichung des Archivguts. Wir bedauern das sehr und hoffen auf eine entsprechende Genehmigung.