Auch wenn in Frankfurt am Main zur Zeit der Niederschrift dieses Beitrags keine ständige Waffenverbotszone angeordnet ist, so ist die Einrichtung einer Zone in Hessen seit Juli 2018 durch die Kommunen möglich. Die Stadt Wiesbaden (link zu google Suche) nimmt eine Vorreiterrolle ein und folgt damit den Beispielen von Hamburg (link zur Polizei), Bremen (link zur Polizei) und Leipzig (link zur Polizei) . Neben vielen Kritikpunkten an der Sinnhaftigkeit dieser ständigen Zonen, ist wohl die gravierendste: ein Reisender muss sich vorher aktiv bemühen, die rechtliche Situation vor Ort zu ermitteln. Denn was außerhalb der Zone völlig legal ist, wird innerhalb der Zone zu einer Ordnungswidrigkeit. Daher haben wir die Städte mit den betreffenden Informationsseiten der zuständigen Behörde verlinkt (sofern vorhanden). Wir werden versuchen, diese Seite aktuell zu halten, jedoch ohne Garantie.
Welche Waffen und gefährliche Gegenstände sind verboten?
Allgemein, auch wenn sich die Regeln unterscheiden können, fallen die folgenden Gegenstände unter das Verbot. Dies auch unabhängig davon, ob man einen so genannten so genannten Kleinen Waffenschein besitzt (dieser ist z.B. für Reizstoffsprühgeräte verpflichtend):
- Schreckschusswaffen aller Art
- Hieb-, Stoß- und Stichwaffen nach dem Waffengesetz
- Messer aller Art, auch Taschen- oder Werkzeugmesser
- Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches BKA-Prüfzeichen oder PTB-Zulassungszeichen
- Tierabwehrsprays, Elektroschockgeräte
- Armbrüste und Bögen
- Baseballschläger und andere als Knüppel taugliche Gegenstände
- Handschuhe mit schweren Füllungen (wie Stahl, Bleistaub, Blei- und Eisengranulat u. ä – dazu zählen auch Gewichtshandschuhe zum Training)
Auswirkungen auf das Fechten nach Historischen Quellen
Eine Sportwaffe wie ein Schwert ist grundsätzlich weder spitz noch scharf. Aber die Definition von “spitz” liegt im Auge des Betrachters und das wörtlich. Kann ein schmaler werdender Gegenstand die Augenhöhle penetrieren, dann wird er oft als spitz angesehen. Da hilft auch keine Diskussion. Damit sind die meisten Fechtschwerter (nicht die Fechtfedern) ausreichend spitz, um als Waffe angesehen zu werden. Stumpfe Schwerter sind auch jederzeit als Knüppel identifizierbar. Sie haben ein Griff und eine Schlagkante. Auch hier hilft keine Diskussion. Es ist der Ermessungsspielraum des Ordnungshüters.
Wer somit eine Waffenverbotszone mit Sportgeräten der Historischen Fechtkunst durchquert, muss damit rechnen, diese bei einer anlasslosen Durchsuchung abgenommen zu bekommen und ein Bußgeld aufgedrückt zu bekommen.
Personen, die innerhalb der ausgewiesenen Waffenverbotsgebiete mit den oben angeführten Gegenständen angetroffen werden, müssen mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Beim Erstverstoß “Führen eines gefährlichen Gegenstandes” wird ein Bußgeld in Höhe von 150,– Euro verhängt. Je nach Schwere und Häufigkeit der Ordnungswidrigkeiten sind Bußgelder bis zu 10.000,– Euro möglich. Der mitgeführte Gegenstand unterliegt außerdem der Einziehung, d. h. er wird beschlagnahmt.
Quelle: Polizei Hamburg
Rechtlich und ordentliches Verhalten
In einem Waffenverbotsgebiet dürfen Waffen und o. g. gefährliche Gegenstände nicht mit sich geführt werden. Sie dürfen aber transportiert werden. Der Unterschied zwischen “Führen” und “Transportieren” liegt in der Verwendung eines geschlossenen und gesicherten Behältnisses. Ein Behältnis gilt allgemein als “geschlossen”, wenn es mehrere Handgriffe zum Öffnen benötigt, die länger dauern als 3 Sekunden dauern. Die beste Sicherung hier ist ein Vorhängeschloss, wir empfehlen ein Zahlenschloss. Aber zur Not tut es ein Kabelbinder oder eine kräftige Menge Klebeband auch.
ACHTUNG: die Regelung zum Transportieren gilt gewöhnlich nur für Anwohner der Waffenverbotszonen. Nicht für Personen wohnhaft außerhalb der Zone oder Reisende. Befindet sich das Traningsgelände in der Zone, oder ist ein Durchreisen notwendig, um es zu erreichen, so sollte man zwingend die Adressen mit sich führen. Hilfreich sind Nachweise der sportlichen Tätigkeit und ein Ausdruck des Waffengesetzes, um die Gefährlichkeit mit Hilfe des Waffengesetzes zu widerlegen.
Empfehlungen für ordentliches Transportieren von Sportwaffen
Gute Behältnisse für das Transportieren von Fechtwaffen besitzen die Möglichkeit, ein Vorhängeschloss anzubringen, oder haben selber schon ein Schloss eingebaut. Dazu zählen alle Taschen mit Doppel-Reißverschluss. Durch die Ösen der Schiebergriffe kann ein Vorhängeschloss geschlossen werden. Haben diese keine Ösen, so kann man durch die Schiebergriffe Schlüsselringe oder Kabelbinder ziehen.
Für Einhandwaffen und Buckler haben sich Taschen für Musikinstrumente als bestens geeignet herausgestellt. Diese sind gepolstert und regen niemanden zur Durchsuchung an. Koffer für Musikinstrumente sind oft abschließbar. Die Ausgaben für Waffentaschen und -koffer kann man auch tätigen, doch sie sind deutlich teuer und nicht unauffällig. Günstige Taschen für Musikinstrumente gibt es bis 120cm Länge (E-Bass).
Lange Schwerter und Fechtfedern von 120cm bis 140cm benötigen größere Taschen. Hier sind Skitaschen mit Doppel-Reißverschluss für 2-3 Skipaare empfehlenswert. Hierbei ist zu beachten, dass die Tasche keine weiteren Zugänge zum Inhalt erlauben sollte (oft haben die Taschen zusätzliche Öffnungen oben). Alternativ können Angeltaschen verwendet werden, doch hier besteht die Gefahr, dass man nach dem möglichen Angelmesser durchsucht wird. Allerdings sind Skitaschen im Sommer alles andere als unauffällig.
Durchsuchung und Beschlagnahmung
Bei einer Durchsuchung ist Kooperation zwingend geboten. Niemals sollte man das geschlossene Behältnis unaufgefordert selbst öffnen. Die durchsuchenden Ordnungskräften vor dem Öffnen über den Inhalt informieren und sie auffordern, das Behältnis zu öffnen. Sollten sie das nicht wollen und sollten sie die Öffnung anweisen, dann selber langsam öffnen und sich so platzieren, dass die Ordnungshüter immer Sicht auf die Aktionen haben. Dabei immer höflich und respektvoll handeln.
Ein stumpfes Schwert kann jederzeit und bei schlechten Sichtverhältnissen wie Dunkelheit, Abdeckung durch den eigenen Körper den Anschein einer echte Waffe erwecken. Ein Schwertgriff aus einer Tasche oder Schwertscheide herausragend deutet keineswegs zwingend auf ein Sportgerät hin. Somit sollte man niemals bei einer Durchsuchung das Schwert am Griff ergreifen.
Die Beamten sind verpflichtet, die Rechte des Einzelnen zu wahren und diese zu kennen und den Einzelnen auf Anfrage darüber zu informieren. Können diese das nicht, kann ein Formfehler in einem Streitfall ausgenutzt werden. Sie sind weiterhin verpflichtet, sich auszuweisen. Es ist hilfreich, die Namen, die Dienstnummer und das Verhalten der Beamten zu notieren.
Bei einer Beschlagnahmung sollte auf keinen Fall physischer Widerstand entgegen gesetzt werden. Dieser sollte jedoch noch vor Ort förmlich vor Zeugen widersprechen werden. Üblicherweise führen die Beamten Formulare mit sich, in denen durch Ankreuzen der Beschlagnahme widersprochen werden kann. Danach hartnäckig aber höflich fragen. Sämtliche beschlagnahmte Sachen müssen protokolliert werden. Man kann von dem Protokoll eine Durchschrift verlangen oder eine Kopie selber anfertigen. Notfalls mit dem Handy ein Foto des Sicherstellungsprotokolls anfertigen.
Handlungsanweisungen für die Vereinsverantwortlichen
Für die Fechtschüler sollte der Verein oder die Schulleitung eine Schulordnung erstellen, die das Waffengesetz und die Waffenverbotszonen beachtet. Die Schul- und Hausordnung muss ausgehändigt und unterzeichnet werden. Von der Unterschrift kann man ein Foto oder eine Kopie machen und archivieren.