Hans Johann Hasentöter verfasste 1550 das Vaterunser in lettischer Sprache für Sebastian Münsters lateinisch gefasste Cosmographia. Es ist der älteste noch vorhandene Text in lettischer Sprache. Die meisten seiner Werke schrieb der vermutlich um 1517 in Hessen geborene Hasentöter in deutscher Sprache. Sofern die Biografie stimmt, verschlägt es ihn im Alter von 45 Jahren zum Studium nach Königsberg an die Universität. Des Singens mächtig wird er 1571 Bassist in der herzoglichen Kapelle in Königsberg. In den 1560ern beginnt er auch mit seinem umfangreichen Schriftwerk.

1569  erscheint seine “Chronica : Das ist: Beschreibung der fürnembsten g. Historie … in artliche Teutsche Reime gebracht” in Königsberg gedruckt von Johann Daubmann. Diese beginnt mit dem hundertsten Jahr der Welt, als Kain Abel erschlug, also 3864 Jahre vor Christi Geburt. Im Jahr 501 nach Christus legt Hasentöter die Regentschaft von König Artus in England und setzt ihn in seinem Posthum erschiennen Adelsspiegel mit einem Stadtgründer von Danzig in Bezug “Der erste Graf dieser Herrschaft/ den ich funden habe/ hat Graf Heger der tott geheissen/ und umb das Jahr Christi 550 gelebt/ an König Arturi Hoff in Engelland”. Das folgende Gedicht des Autors dreht sich erneut un den sagenhaften König. Der Danziger Otto Günther hat es in seinem Buch über diesen Dichter analysiert. Das Buch erschien als 180 Seiten “Heft” in der 55. Ausgabe des Westpreussischen Geschichtsvereins 1913 in Danzig. Wir veröffentlichen hier seine Transkription und Analyse im Folgenden wortgetreu.

Das Gedicht und das darauf folgende ist für unsere Forschung dahingehend interessant, dass die Konkurrenz zwischen Marxbrüdern und den aufsteigenden Federfechtern, sowie der Bezug zu den Kürschnern bereits in der zweiten Hälfte 16. Jahrhundert in den preussischen Gebieten gegeben war.

Wir Artus, Köng in Engelland,
Zuwissen thun eim jedem Stand:
Nachdem wir ritterlich gekempfft
Und alle unser Feind gedempfft,
Han wir das Land gebracht zu Ruh,
Da Gott sein Gnad verliehen zu,
Und wider angerichtet frey
Gut Ordenung und Policey.
Die Höff und Gärten wir fundirten,
Mit Gsetzen sie privilegirten,
Die Empter wurden wol versehen,
Damit keyn Unlust möcht geschehen,
Erwehlt eyn Vogt im Winckel gut,
Der alle Klag verhören thut.
Er richtet nach verschuldter Sachen
Und strafft, das ihn der Halß möcht krachen,
Wer sich seim Abspruch widerstellt
Odr sunst sich ungebürlich heit.
Also heit man in guter Zucht
Die Jugend, so sunst ist verrucht.
Gut Sitten thut man sie da lehren,
Damit sie bstehn in allen Ehren
Und wissen höff lieh sich zuhalten,
Auch nachmals Empter zuverwalten,
Gelangt der Gmeyn zu Nutz und Heyl.
Hierzu han uns bewegt zum Theyl
Die Marcus Brüder, unser gtrewen,
So auf die Feder können blewen,
Han helffen unser Feind erlegen.
Von solcher irer Mannheyt wegen
Sind sie von uns privilegirt,
Wie solches hie wird declarirt.
Der Feder sölln sie widerstehen,
Im Spiel, wie dasselb mag geschehen,
Mit Pilchen oder durch den Ring,
Gewarten, was das Glück ihn bring,
Auf halber Kugel und im Bret,
Es sei umb Bier, Wein oder Meet,
Ein Ticketack zween oder drei,
Doch das man freundlich sei darbei.
Weil es auf Kürtzweil grichtet an,
So[l] Mannzucht halten jederman,
iemand verachten oder schelten,
Damit er des nicht darff entgelten.
Verachten macht gar böses Blut,
Der Vogt es billich straffen thut,
Doch mag man eynen wol vexiren,
Mit Worten höflich tribuliren:
Vexatio dat intellectum
Et facit virum circumspectum.
Doch sei die Bscheydenheyt darbei,
Das alls auf Kürtzweil grichtet sei.
Die Marcus Brüder obgedacht
Han auch bei uns zuwegen bracht,
Wenn eyner von der Feder wolt
Begeben sich, denselben solt
Eyn Meyster, gnant des Langen Pferds,
Annemen, ob derselb begerts,
Zukommen in die Brüderschafft,
Doch mit den Gdinge und Anhafft,
Das er glob an mit Mund und Hand,
Zuthun der Feder Widerstand
Und nimmermehr zufallen ab
Der Brüderschafft bis in sein Grab
Wir König Artus obgemelt
Verkünden dis der gantzen Welt
Und wöllns also gehalten han
Bey unser Königlichen Cron.
Dis ist also bei unserm Leben
In unserm Schloß zu Lunden geben,
Als man nach Christi Gburt so drat
Fünffhundert eyns gezelet hat.

Das kulturhistorisch in doppelter Beziehung interessante Poem führt uns, wie schon die Überschrift andeutet, in die Sphäre der Artushöfe und ähnlicher Stätten, wie sie in früheren Jahrhunderten in einer Reihe deutscher Ostseestädte die Bürger und Einwohner zu Geselligkeit und Frohsinn zu versammeln pflegten1). Daß es speziell Königsberger Verhältnisse sind, auf welche die Verse zielen, zeigt der Hinweis auf die sogenannten „Winkel“, die für Königsberg charakteristisch sind und dort etwas ähnliches ausmachten, wie in der Geschichte des Danziger Artushofes die sogenannten „Banken“, nämlich Genossenschaften, die sich, nach Stand oder anderen Beziehungen gesondert, zur Pflege der Geselligkeit an bestimmten einzelnen Stammtischen zusammenzufinden pflegten. Aus den Schilderungen Kaspar Steins (“Descriptio Regimonti ex Caspari Steinii”) wissen wir, daß es im Junkerhof (so hießen in Königsberg die Artushöfe) der Altstadt Königberg Winkel (lateinisch anguli, cancelli, sessiones) gegeben hat, den Rats-, Schöppen-, Kannen- und Hölck-Winkel, denen sich als fünfter noch ein Ritter- oder Leuß-Winkel anschloß. Von jenen dienten der erste den Ratsherren, der zweite den Schöffen, der Kannenwinkel den Kaufleuten und Brauern, der Hölckwinkel dagegen den Schiffern zum Versammlungsort. Vier Winkel befanden sich nach Stein) auch in dem zum altstädtischen Junkerhof
zugehörigen Junkergarten, und die Vermutung ist wohl, sicher, daß auch diese die Bezeichnungen Rats-, Schöppen-, Kannen- und Hölckwinkel geführt haben. Vier Winkel enthielt nach Kaspar Stein auch der Kneiphöfische Junkerhof, nämlich einen Rats-, Gerichts-, Rosen- und Hölckwinkel, und wenn auch der Kneiphöfische Junkergarten, wieder nach Stein, Vier Winkel umfaßte und einer von ihnen ausdrücklich als Rosenwinkel bezeichnet wird, so werden wir mit der Annahme nicht fehl gehen, daß die übrigen drei auch hier wieder die Bezeichnungen Rats-, Gerichtsund Hölck-Winkel geführt haben. Vom Löbenichtschen Junkerhof berichtet Stein, daß es in ihm “iudicia et nuptiae, sed nullae leges, compotationes, fratres et ornamenta” gegeben habe; in dieser Beziehung trat hier “hortus communis”, der Gemeindegarten, an die Stelle, in dem sich drei Winkel befanden, der Rats-, Schöppen- und Mälzenbräuer-Winkel.

Also „Winkel“ in den offiziellen Versammlungsräumen aller drei Städte Königsberg, aber freilich kein „ Jägerwinkel“, von dem die Überschrift unsers Gedichtes spricht. Allein das darf uns nicht  verwundern. Die Königsberger Junkerhöfe und Junkergärten waren ausschließlich, das zeigen schon die meisten Namen der dort vorhandenen Winkel, die Versammlungsstätten der oberen Gesellschaftsschichten, das heißt neben Rat und Schöffen in erster Linie der Kaufleute, einschließlich Mälzenbräuer und Gildeschiffer; alle anderen Gewerbe hatten dort keinen Zutritt, ihr geselliges Leben spielte sich vielmehr in den Gemeindegärten ab, den hortis opificum, von denen Stein ebenfalls zu erzählen weiß. Zweifellos beschäftigt sich nun aber unser Gedicht nicht mit jenen oberen Ständen, sondern gerade mit den mittleren Kreisen des Volkes, den Handwerkern, die in den Gemeindegärten zusammenkamen, und es liegt, auch wenn man von der Analogie des wie wir gesehen haben in seinem Charakter von den übrigen etwas abweichenden Löbenichtschen Gemeindegartens absehen will, doch die Vermutung recht nahe, daß sich ebenso wie in den Junkerhöfen und Junkergärten auch in den Gemeindegärten die Besucher in „Winkeln“ zusammengesetzt und nach ihnen gesondert haben werden.

Also in den Altstädtischen oder in den Kneiphöfischen Gemeindegarten zu Königsberg werden wir den Jägerwinkel zu verlegen haben; für die Brüder, die sich hier unter einem Vogte zu fröhlichem Trunke
zusammenfinden und an allerlei Scherzen und mannigfachen Spielen Pilkentafel, Ringbahn, halbe Kugel, Brett und Ticke-Tack — ergötzen, sind Hasentödters Verse bestimmt, der, wie er später in Danzig Mit glied zweier Artusbanken geworden ist, in Königsberg wohl selbst dem Jägerwinkel angehört hat. Seine Verse stellen sich nun äußerlich dar als ein Ausschreiben oder Privileg, das König Artus selbst im Jahre 501 seinen Höfen und Gärten und besonders den Brüdern im Jägerwinkel mitteilt. Das Gedicht beginnt mit einer Schilderung der Einrichtung dieser Höfe und Gärten und ihrer Gebräuche und Gesetze, ganz ähnlich wie Hasentödter dies auch in seiner Reimchronik zum Jahre 501 getan hat. Aber dieser erste Teil (v. 1—25) bildet nur die Einleitung des Gedichtes; das eigentliche Thema beginnt erst v. 26 und läßt sich kurz bezeichnen als eine Privilegierung der „Markusbrüder“ gegenüber den Leuten von der „Feder“. Der Gegensatz zwischen diesen beiden Gruppen führt uns in die Geschichte des alten deutschen Fechtwesens; es ist bekannt und öfter ausgeführt2), wie sich im 16. Jahrhundert und später in den Fechtschulen, d. h. bei den Schaufechten, die bei festlichen Gelegenheiten veranstaltet zu werden pflegten, diese beiden Fechtergesellschaften entgegenzutreten pflegten. Die Markusbrüder oder Marxbrüder nannten sich so nach ihrem Schutzpatron, dem heiligen Markus, dagegen ist der Name der Federfechter nach seinem Ursprünge noch immer nicht völlig aufgeklärt, wenn auch festzustehen scheint, daß die Bezeichnung tatsächlich in irgendeiner Weise von der Feder (penna) hergenommen ist.

Die Markusbrüder waren die ältere der beiden Körperschaften. Karl V. hatte ihnen 1541 einen Freibrief und ein Wappen verliehen, während die Federfechter zu Hasentödters Zeit sich eines solchen kaiserlichen Privilegs noch nicht erfreuen konnten. Wenn nun Hasentödter in seinen Versen schon König Artus den Marxbrüdern ein Privileg erteilen läßt, so tut er das einmal, um ihnen hierdurch eine noch größere Bedeutung vor den Federfechtern zuzuweisen, dann aber auch, um die ganze Institution der Fechtschulen gleichsam offiziell den Gebräuchen der Artushöfe und Artusgärten einzugliedern. Bekannt ist ja, daß das Schaufechten sich in Deutschland allmählich so entwickelte, daß es in erster Linie eine Beschäftigung der Handwerkerzünfte wurde und daß von diesen sogar ganz bestimmte Gewerke den Markusfechtern, andere dagegen den Federfechtern angehörten. Aus dem vorliegenden Gedicht dürfen wir nun wohl die Folgerung ziehen, daß der Gegensatz zwischen den beiden Brüderschaften auch in dem geselligen Leben und Treiben der Königsberger Artusgärten zum Ausdruck kam, wenn sich auch Marxianer und Federfechter hier nicht immer mit dem Schwerte, sondern, wie die Verse es andeuten, häufiger in minder gefährlichen Spielen bekämpften und an die Stelle des „Meisters des langen Schwerts“, dann „Meister des langen Pferds“ im Brettspiel treten mochten. Und was insbesondere den Jägerwinkel angeht, so werden wir aus dem Gedichte schließen können, daß sich in ihm gerade solche Gewerke vereinigt hatten, die sich den Markusbrüdern angeschlossen hatten.

Zu diesen den Markusfechtern anhängenden Gewerken gehörten von jeher in erster Linie die Kürschner, so daß jene ganze Fechtergesellschaft nach ihnen oft geradezu als Kürschner bezeichnet wurde 3).
Den Kürschnern, nicht ohne Beziehung auf diesen ihren Gegensatz zu der „Feder“, d. h. zu den Federfechtern, ist denn auch das nächste Gedicht Hasentödters gewidmet, das uns im übrigen, wie schon der „Meister des langen Pferds im Brettspiel“ der Überschrift zeigt, in die gleiche Umgebung versetzt, wie das vorige, in das lustige Treiben der Königsberger Zünfte in ihren Gemeindegärten. Wenn der Verfasser sich hier selbst einen „Katzianer“ nennt und dann weiterhin in der 4. Strophe den Kürschner unter dem Bilde einer Katze einführt, die den Hahn (d. h. den Federfechter) niederwirft, so findet das darin seine Erklärung, daß die Marxbrüder mit Rücksicht auf den Löwen, den Karl V. ihnen als Wappentier verliehen hatte, vielfach als Katzen bezeichnet wurden. Ursprünglich ein von den Gegnern erfundener Spottname, wird er, wie solches ja häufiger vorgekommen ist, dann von der damit belegten Brüderschaft als Ehrenname aufgenommen sein. Im übrigen bedarf das harmlose Liedchen, dessen Wortlaut ich nun folgen lasse, keinerlei Erklärung.Eyn new und frisch gebackens Liedlein den Kürßnern zun Ehren gemacht durch
eynen Katzianer und Meyster des langen Pferds im Bretspiel.
Im Thon: Ich armer Poß etc.

Der Winter kalt tritt rein mit Gwalt,
Die Sunn ist uns entgangen,
Der Frost und Schnee thut manchem wee
Und macht viel roter Wangen.
Das faul Geschlecht als Megt und Knecht
Die Füß thun naher ziehen,
Gehn flux von stat, damit sie drat
Der Kelte thun empfliehen.

Der Kürßner gut uns machen thut
Gar köstlich Mardern Schauben,
Die roten Füchs und bunten Lüchs
Weyß er heraus zu klauben,
Der Zippel Peltz kost nicht viel Gelts,
Ist gut fürs gmeyn Gesinde,
Beyd Leib und Arm heit er ihn warm,
Vertreibt die Kelt geschwinde.

Noch eyns wer mir vergessen schir,
Das mus ich auch erzeilen:
Der Kürßner gdacht viel Schürtze macht
Von Peltz und Schäffen Fellen,
Sind gut und grecht weiblichem Gschlecht
Für, das sie han verborgen.
Drumb trag ich Gunst zurselben Kunst
Den Abend als den Morgen.

Der Kürßner bhelt allein das Feldt,
Die Feder muß ihm weichen,
Ob schon der Han steht auf dem Plan
Und meynt, sei nicht seins gleichen.
Bald kompt die Katz, gibt ihm ein Kratz,
Thut ihn wol gar erwürgen,
Den Übermuth ihm legen thut
Und nimbt dafür keyn Bürgen.

Eine Frage aber muß in bezug auf die beiden vorangehenden Gedichte noch aufgeworfen werden, nämlich die, zu welchem Zwecke Hasentödter sie verfaßt hat. Zu ihrer richtigen Beantwortung werden
wir gelangen, wenn wir besonders das Artus-Privileg ganz im allgemeinen betrachten. Daß es dichterisch ein Kunstwerk wäre, wird keiner behaupten können — es ist ziemlich trocken und trägt einen durchaus lehrhaften Charakter. Auch ist die ganze ihm zugrunde liegende Situation so wenig einfach, daß man kaum annehmen kann, H. habe sie nur zu eigener Freude und ohne Rücksicht auf einen ganz bestimmten praktischen Zweck erfunden. Man wird demnach in dem Gedichte nichts anderes zu sehen haben, als eine Art von gereimten Statuten der im Jägerwinkel vereinigten Markusbrüder, die Hasentödter, offenbar selbst ein Mitglied dieses Winkels, in dessen Aufträge oder aus eigenem Antriebe abgefaßt hat, damit sie etwa bei einer festlichen Gelegenheit in dieser Form vorgetragen, vielleicht auch in den Büchern der Brüderschaft oder sonst an offizieller Stelle verewigt werden konnten. Und ebenso wird auch das Kürschnerliedchen zu dem Zwecke verfaßt sein, um bei irgendeiner fröhlichen Zusammenkunft der Brüder in ihrem Kreise vorgetragen zu werden. Betrachten wir nun die beiden Gedichte, besonders das Artus-Privileg für den Jägerwinkel, unter diesem Gesichtspunkte, so drängt ich unwillkürlich eine Parallele auf. Wie schon bemerkt, wurde Hasentödter 1572 in Danzig Mitglied der Christopherbank des Artushofes. Nun gibt es bekanntlich gereimte Statuten dieser Bank, die sie im Jahre 1582 (also noch zu “Lebzeiten Hasentödters) in die zum Teil noch heute erhaltenen Schilde ihrer Leuchter eingravieren ließ. Die Verse sind bei Curicke S. 56, zuletzt in Simsons Artushof S. 106 abgedruckt. Was liegt nun näher als die Vermutung, daß auch diese Brüderschaftsstatuten, die in ihrem ganzen Ton sich mit dem Privileg für den Jägerwinkel durchaus berühren, von Hasentödter, dem damaligen Mitbruder der Christopherbank, verfaßt worden sind? Bereits in dem 1799 gedruckten Büchlein „Meine Reise in’s blaue Ländchen, nebst Bemerkungen über Danzig“, das nach einer kürzlich ausgesprochenen Vermutung1) den Grafen August v. Lehndorff zum Verfasser haben soll, werden diese Statuten der Christopherbank denn auch tatsächlich Hasentödter zugeschrieben, freilich mit der falschen Behauptung (S. 82), sie kämen in dessen „Chronik“ vor, aus welcher der Verfasser vorher bereits die wirklich in ihr enthaltenen Verse über den König Artus zitiert hat. Liegt hier also auch in bezug auf die Begründung ein Irrtum des Verfassers vor, so ist doch das Gefühl, aus dem heraus er Hasentödter die Verse zugeschrieben hat, offenbar ein richtiges gewesen.