1700 Mai 09 – der Rat der Stadt Augsburg erhält Antwort vom Rat der Stadt Frankfurt betreffend dessen „Sentiment“ (Rechtsbedenken), ob die „Klopffechter“ zu tolerieren und ihnen Fechtschulen zu gestatten seien. Der Rat der Stadt Frankfurt antwortet diplomatisch, dass diejenigen zu tolerieren seien, die niemanden belästigen.

Signatur

Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main, Rep. 7 (Ugb A 69) No. 23 – Antwort

Ehemals Ugb. 69 A No 26

Transkription

Status: 2nd Draft (review Dorothee Klein)

“Fürsichtige Ersame u[nd] weise ein anders liebe undt güthe Freunde

Auß Ew[er] fürs[ichtigen?] unterm 4. di=ses ahn uns abgegebenem Schreiben haben wir mit mehrern ersehen, wessen dieselbige wegen der soge=nannten Klopffechtern und denen in Stätten offentlich exhibirenden fecht=schuhlen, Sich beÿ uns in hergebrechten Stättischen Vertrauen zu erkundigen belieben wollen ; wir mögen da=rauf in dienstl[icher] antwort nicht ver=halten, daß gleich wie es mit sotha=nen klopffechtern die von Ew[er] fürs[ichtigen?] selbsten angeführte beschaffenheith hat, daß Selbigen die exhibirung ihrer exercitien und fechtschuhln zu Wien und an ander orthen im Reich, ————————, wir wohln beÿ uns nuhr denen frembden nicht aber auch den Einheimisch= und Ver=burgerten \biß dato/ zugelaßen wordten, wie Sie denn allhier die ihrige zu Meistern zu schlagen pflegen ; wir also nicht wohl sehen können, warumb Mann dieselbige ; wenn Sie in geziemenden

[verso]
moderaten terminis bleiben undt weder geführliche verwundung beÿ Ihnen ergehen, noch auch sonsten die Spectatorer und zumahln die \ohnschuldige/ jugendt durch ihre offentlich exhibirendte ex=ercitia geärgert werden, nicht fer=ners advertiren und dulden solte; wir sollen aber alles Ew[er] furs[ichtigen?] reiffen Uberlegung anhe[rent?], und thun uns allerseits damit der obhuth Gottes wohlempfehl[en]. Dat[um] d[en] 13. May

1700.
Ahn
Statt Augspurg

B[ürgermeister] u[nd] R[ath] der St[att] F[rank]furth