7. September 1697 – Wroclaw – Der Hauptmann der Marxbrüder, Johann Becker, klagt in einem Brief an den Rat der Stadt Breslau gegen die Umtriebe des Fechters Hans Michael Götz, der Fechtschule hält, die Fechtschule des Hauptmanns stört und allgemein mangelnden Respekt zeigt, sowie kein Geld in die Gildenkasse entrichtet.
Transkription:
Hoch Edelgebohrne, Gestrenge und Hochbenahmte, Hochgebietende Herren,
Ew. HochAd. Gestr. werden Sich annoch hochgeneigst zurücke erinnern, wasgestalten ich bey Dero ohnedehm überheüfften Regiements Sorgen am 14 Julij verwichenen Freytag dreywochen ümb Unsere von Uhralten und bis diese Zeit und Stunde von Denen Kayserl. Maytt. Denen Marxbrüdern allergnädigst ertheileten und Confirmirten Privilegien, Selbte hiesiges ohrtes bestmögligst in ihrem Vigore zu erhalten, ich Hanß Michael Götz, Einen mir angelobten und nicht approbirten Meister vor Dero hochlöbl. Iudicium verklaget, Wie daß Selbter freventlicher weiße, nicht allein wieder die allergnädigst von Ihro Maytt, gegebenen Privilegien und denen Marrbrüdern corroborirten und auffgerichteten Articulen schnurstracks peccirem Sondern auch mier Dero erwehlten Obern und Hauptmann, wie ich den durch beykommenden Hauptmannsbrieff meine Persohn bestens legitimire, 1mo gar keinen gebührenden Respect erzeige, 2do wieder den 3ten und 4ten numerum articulorum nostrorum ohne Begünstigung meiner Schüler annehme und vor Geld lerne, auch 3tio Sich unterstehe solche in denen Schencken öffendlich zu probiren und vorzustellen.
Worauff wier von Ew. HochAd. Gestr. pro tunc Ein Gerechtes Interlocut erhielten, Daß ein Jeder Sich geziemend aufführen, oder in Ermangelung deßen, wie ichs verstandt, ein ander procedere vorgenommen werden sollte.
All die weilen aber der Hanß Michael Götz, diesen allen ungeachtet wieder, auffs Neüe verwichenen 29 Julij Montages, alß ich Einen Schüler vorstellen und gebührends probiren wollte, gantz verwegener weiße in Conspectu aller Zuschauer, mich aus dem Kreiße wieß, und drei Schüler ungeachtet er ein Jurament ablegen muste, sich alle 3 Jahr nacher Frankfurt am Mayn vor die lade zu sistiren, Mit diesen unbesonnenen Worten aufführete: N.N. Du hast wohl ein Jurament abgeleget, nacher Frankfurt zureisen, aber ich bin selbst nicht da gewesen.
Wann dann nun dieses höchst ärgerliche Attentata seyn, und dergleichen gleichen Vornehmen, wordurch Unser allergnädigst verliehener Maytt. Brieff gänzlichen übern hauffen geworffen wird, so lange Marxbrüder von denen Fechtern in der Weldt gewesen nicht practiciret worden: Ich auch vermöge meines abgelegten korperlichen Eydes, diesen großen Unordnungen nicht länger nachsehen kann, noch darff.
Alß habe ich vermöge Unserer Privilegien und beykommenden Articulen zc. Ew. HochAd. Gestr. gehorsamst und demütigst ümb Hochobrigkeitl. Einsehen und genugsame Hülffe imploriren wollen: Den Unbefugten Vorsteller Hanß Michael Götzen hochgeneigst Vor Dero Hochlöbl. Raths Tisch erfodern laßen, und denselben oder der sich in hoc passu seiner annimmet, Krafft producirter Testimonia, so lange das Schwerdt zulegen und nicht eher von dannen zulaßen bis er die von Ihro Maytt. Selbsten und denen sambtlichen Fechtern von St. Marx ausgesetzte poen und Straffe 10 Marck lötiges Goldes baar erleget, auch mier gebührenden Abtrag in einer öffendlichen abbitte gethan und angelobet, daß er mier schuldigen Respect geben und dergleichen frevellhafftes Vornehmen der lobl. Fechterbruderschafft von St. Marx zuwieder, nimmermehr vornehmen wolle, sondern sich so verhalten, wie es einen Ehrliebenden Fechter zukomme. Eventualiter aber so er sich deßen weigern sollte, Ihne zum Erempel Anderer mit dem Narren-Ketterle zubestraffen.
Wie dieses mein Petitum nun der Rechte gemäß, alß getröste mich ümb so viel destomehr gnädiger Deferirung, davor ersterbe.
Gehorsamster
Johan Becker
Marx Brüder Haubtman
7 Aug. 1697
Quelle: Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Band 4, 1862, page 204
Belegbarkeit der Daten: Sekundär
Fechtergilde(n): Marxbrüder
Schreibe einen Kommentar