24. September 1711 – Begleitet von seinem Kameraden Hans Tussäcke gerät Christoph Ortband, Schwertfeger aus Nürnberg, in eine Schlägerei und ersticht am 24. August 1711 dabei einen Angreifer. Die Zeugenaussage wird am 12. Januar 1712 aufgenommen.

Siehe https://books.google.de/books?id=f91FAAAAcAAJ&dq=%22frey-fechter%22&hl=de&pg=PA1026#v=onepage&q&f=false

Transkription:

Den 12. Jan. 1712 Erscheint, auf Erfordern vor Gerichte, Christoph Ortband;

Und als er um die Entleibung, des Nickol Zänckers, befraget worden, saget er, wie daß, als am 24. Augusti 1711. er, und sein Camerade, Hanß Tusacke,in der Güldenen Spar-Büchse allhier zu Biere gewesen, acuh eine gute Weile, bebst andern Gästen in der Stube gesessen, und eine Pfeiffe Toback gerauchet, sey der Entleibte, mit noch zwey andern, ziemlich berauschet, auch hinein gekommen, geschryen: Bier Her ! Bier her! Und dabey haben gefluchet, auch hernach die Gläser mit Biere an die Decke geworffen, daß die Stücken auf die Tische herum gesprungen, und das Bier denen Gästen ins Gesichte gespritzet, worauf er und sein Camerade, weil sie gesehen, daß es übel ablauffen möchte, davon gehen wollen, es wäre ihnen aber Zäncker vorgetrete, und hätte sie zum Spielen forcieren wollen, und als sie nicht gewollt, habe er sie vor Hundsfütter gescholten, und sey mit blossen Degen über sie hergefallen, da sie sich freylich ihrer Haut wehren müssen, indem sie, als von Röm. Kayserl. Majestät privilegierte Frey-Fechter, und Meister des blancken Schwerdts, ihre Degen nicht umsonst bekommen hätten, doch thäten sie niemand nichts, wenn es nicht an sie gebracht würde.

Er wüßte nicht, von wem der Zäncker im Tumulte den tödtlichen Stich empfangen. Es könnte so wohl von seinen eigenen Cameraden, als von ihnen beyden, geschehen seyn, indem alles unter einander gegangen, sie aber nur defensive sich verhalten. Und würden die daselbst mit gewesenen Gäste, zeugen müssen, daß sie Zänckern öfters zugeschyen: ihnen vom Leibe zu bleiben, und sie nicht  zu einer Noth-Wehre zu forcieren, aber alles nicht helfen wollen, sondern er, Zäncker, in den, ihme zur Defension vorgeahltenen Degen, selbst rasend eingelauffen sey. Worauf er dimittiere worden.

Gregorius Schawtze, Act. Jur.

Quelle: Hodegetha Forensis civilis et Criminalis, Fritsch, 1725, Seite 1026

Belegbarkeit der Daten: Sekundär

Fechtergilde(n): Marxbrüder

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